Kollektivvertrag - Allgemeine Informationen

Kurzer Allgemeiner Teil

Kollektivvertrag 2021 (für Wachorgane im Bewachungsgewerbe)

Die kollektivvertraglichen Regelungen vom 1. Jänner 2020 werden wie folgt abgeändert:
1. Geltungsbeginn und Geltungsdauer
Die Neuregelungen treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft und haben eine Geltungsdauer von 12 Monaten.

§ 21 Abs 1 Lohntabelle

Die Grundstundenlöhne betragen:

Verwendungsgruppe A - Wachdienst ................................... EUR   9,58

Verwendungsgruppe B - Service und Sicherheitsdienst ..... EUR 10,66

Dienstart B 6 - Museumsaufsichtsdienst ............................ EUR   9,64

Verwendungsgruppe C - Sonderdienst ................................ EUR 11,94

Verwendungsgruppe D - Mobiler Dienst .............................. EUR 10,65

Verwendungsgruppe E - Veranstaltungssicherheitsdienste EUR   9,58

Verwendungsgruppe F - Flughafensicherheitsdienst ......... EUR 11,52



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