WIR STELLEN UM AUF ELEKTRONISCHE LOHNZETTEL!!!!!!!
Auch wir wollen auf die Umwelt schauen!!
Aus diesem Grund stellen wir die Versendung unserer Lohnzettel auf elektronisch um.
Bitte wenn ihr Fragen Bezüglich der Umstellung haben, dann wendet Euch bei mir per Mail oder unter meiner Handynummer.

Der Kollektivvertragsabschluss ist geschafft!!!!!
Die Brutto-Stundensätze für 2021 lauten ab 1.Jänner:
Verwendungsgruppe A - Wachdienst EUR 9,58
Verwendungsgruppe B - Service und Sicherheitsdienst EUR 10,66
Verwendungsgruppe D - Mobiler Dienst EUR 10,65

FAMILIENBONUS ab 01.01.2019 beantragen !!!!!
Ein Plus für Familien
Familien leisten meist einen doppelten Beitrag: Sie zahlen Steuern und sichern durch Kindererziehung die Zukunft unseres Landes. Genau das soll nun mit Hilfe des Familienbonus Plus honoriert werden: Ab 2019 werden Menschen entlastet, die arbeiten und Kinder haben. Rund 950.000 Familien und etwa 1,6 Mio. Kinder werden von einer Steuerlast von bis zu 1,5 Mrd. Euro befreit – der Familienbonus Plus ist somit für Familien die bisher größte Entlastungsmaßnahme.
Familien leisten meist einen doppelten Beitrag: Sie zahlen Steuern und sichern durch Kindererziehung die Zukunft unseres Landes. Genau das soll nun mit Hilfe des Familienbonus Plus honoriert werden: Ab 2019 werden Menschen entlastet, die arbeiten und Kinder haben. Rund 950.000 Familien und etwa 1,6 Mio. Kinder werden von einer Steuerlast von bis zu 1,5 Mrd. Euro befreit – der Familienbonus Plus ist somit für Familien die bisher größte Entlastungsmaßnahme.
Der Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird Ihre Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehen.
Geringverdienende Alleinerziehende bzw. Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von max. 250 Euro pro Kind und Jahr.
Geringverdienende Alleinerziehende bzw. Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von max. 250 Euro pro Kind und Jahr.